Ungewöhnliche Schreibweise : computerprogram
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Die Buchung eines Computerprogramms hängt davon ab, ob es sich um eine Anschaffung (Investition) oder um eine laufende Ausgabe (Betriebsausgabe) handelt. Wenn es sich um eine Anschaffung handelt, wird das Computerprogramm als immaterielles Anlagevermögen gebucht. Der Buchungssatz könnte dann lauten: "Immaterielles Anlagevermögen an Bank". Wenn das Programm gekauft und sofort bezahlt wird, könnte auch die Umsatzsteuer betroffen sein, dann würde der Buchungssatz lauten: "Immaterielles Anlagevermögen und Vorsteuer an Bank". Handelt es sich hingegen um eine laufende Ausgabe, zum Beispiel für ein Abonnement oder eine Lizenz, wird das Computerprogramm als Betriebsausgabe gebucht. Der Buchungssatz könnte dann lauten: "Betriebsausgaben an Bank". Auch hier könnte die Umsatzsteuer betroffen sein, dann würde der Buchungssatz lauten: "Betriebsausgaben und Vorsteuer an Bank". Es ist wichtig zu beachten, dass die Anschaffungskosten für ein Computerprogramm über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden müssen. Dies geschieht in der Regel über das Konto "Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens". FeedbackSchreiben Sie uns anonym was Sie suchen, oder was Sie kontieren wollen, und wir werden uns bemühen die Suche zu verbessern. Wenn Sie uns Ihre eMail angeben antworten wir Ihnen sogar :-).
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