SKR03 Seite 10
Bilanz-
Programm-
1
Bilanz-
Programm-
1
verbindung4)
verbindung4)
Posten2)
Finanz- und Privatkonten
Posten2)
Finanz- und Privatkonten
Abschluss-
Abschluss-
zweck4)
zweck4)
Sonstige Ver-
1750 Verbindlichkeiten aus Vermögens-
Sonstige Ver-
R 1786
bindlichkeiten
bildung
bindlichkeiten
S 1787 Umsatzsteuer nach § 13b UStG
1751 - Restlaufzeit bis 1 Jahr
oder
19 %
1752 - Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre
sonstige Vermö-
1788 Einfuhrumsatzsteuer aufgeschoben
1753 - Restlaufzeit größer 5 Jahre
gensgegen-
bis …12)
1754 Steuerzahlungen an andere Länder
stände
1789 Umsatzsteuer laufendes Jahr
1790 Umsatzsteuerverbindlichkeiten
Sonstige Ver-
1755 Lohn- und Gehaltsverrechnung
Vorjahr8)
EÜR
1756 Lohn- und Gehaltsverrechnung
bindlichkeiten
1791 Umsatzsteuerverbindlichkeiten
nach § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG für
oder sonstige
frühere Jahre8)
Vermögensge-
§ 4 Abs. 3 EStG
1792 Sonstige Verrechnungskonten
genstände
Sonstige Ver-
(Interimskonten)
mögensgegen-
SB
1757 Verbindlichkeiten gegenüber
stände oder
Gesellschaft/Gesamthand28)
sonstige Ver-
1758 Sonstige Verbindlichkeiten aus ge-
bindlichkeiten
nossenschaftlicher Rückvergütung
1793 Verrechnungskonto geleistete
Sonstige Ver-
1759 Voraussichtliche Beitragsschuld
Sonstige Ver-
Anzahlungen bei Buchung über
mögensgegen-
gegenüber den Sozialversiche-
bindlichkeiten
Kreditorenkonto
stände H-Saldo
oder sonstige
rungsträgern
Vermögensge-
S 1794 Umsatzsteuer aus Erwerb als letzter
Sonstige Ver-
genstände
bindlichkeiten
Abnehmer innerhalb eines
Dreiecksgeschäfts
oder sonstige
S 1760 Umsatzsteuer nicht fällig
Steuerrückstel-
Vermögensge-
U
S 1761 Umsatzsteuer nicht fällig 7 %
lungen oder
genstände
sonstige Vermö-
S 1762 Umsatzsteuer nicht fällig aus im
Inland steuerpflichtigen EU-Liefe-
gensgegen-
EÜR
1795 Verbindlichkeiten im Rahmen
rungen
Sonstige Ver-
stände
der sozialen Sicherheit für
R 1763
bindlichkeiten
§ 4 Abs. 3 EStG
U
S 1764 Umsatzsteuer nicht fällig aus im
1796 Ausgegebene Geschenkgutscheine
Inland steuerpflichtigen EU-Liefe-
1797 Verbindlichkeiten aus Umsatz-
rungen 19 %
steuer-Vorauszahlungen
R 1765
S 1798 Umsatzsteuer aus im Inland steuer-
U
S 1766 Umsatzsteuer nicht fällig 19 %
pflichtigen EU-Lieferungen, nur
S 1767 Umsatzsteuer aus im anderen EU-
OSS
Sonstige Ver-
Land steuerpflichtigen Lieferungen
F 1799
bindlichkeiten
S 1768 Umsatzsteuer aus im anderen EU-
Privat (Eigenkapital)
Land steuerpflichtigen sonstigen
Vollhafter/Einzelunternehmer
Leistungen/Werklieferungen
F 1800 Privatentnahmen allgemein
S 1769 Umsatzsteuer aus der Auslagerung
Sonstige Ver-
F 1801 Privatentnahmen allgemein
bindlichkeiten
von Gegenständen aus einem
(nur Einzelunternehmen)22)
Umsatzsteuerlager
oder sonstige
F 1810 Privatsteuern
S 1770 Umsatzsteuer
Vermögensge-
F 1811 Privatsteuern
genstände
S 1771 Umsatzsteuer 7 %
(nur Einzelunternehmen)22)
S 1772 Umsatzsteuer aus innergemein-
F 1820 Sonderausgaben beschränkt
schaftlichem Erwerb
abzugsfähig
R 1773
F 1821 Sonderausgaben beschränkt
S 1774 Umsatzsteuer aus innergemein-
abzugsfähig (nur Einzelunterneh-
schaftlichem Erwerb 19 %
men)22)
R 1775
F 1830 Sonderausgaben unbeschränkt
S 1776 Umsatzsteuer 19 %
abzugsfähig
S 1777 Umsatzsteuer aus im Inland steuer-
F 1831 Sonderausgaben unbeschränkt
pflichtigen EU-Lieferungen
abzugsfähig (nur Einzelunterneh-
S 1778 Umsatzsteuer aus im Inland steuer-
men)22)
pflichtigen EU-Lieferungen 19 %
F 1840 Zuwendungen, Spenden
S 1779 Umsatzsteuer aus innergemein-
F 1841 Zuwendungen, Spenden
schaftlichem Erwerb ohne Vorsteu-
(nur Einzelunternehmen)22)
erabzug
F 1850 Außergewöhnliche Belastungen
U
F 1780 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen
F 1851 Außergewöhnliche Belastungen
U
F 1781 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen
(nur Einzelunternehmen)22)
1/11
F 1860 Grundstücksaufwand
U
F 1782 Nachsteuer, UStVA Kz. 65
F 1861 Grundstücksaufwand
U
F 1783 In Rechnung unrichtig oder unbe-
(nur Einzelunternehmen)22)
rechtigt ausgewiesene Steuerbe-
1869 Grundstücksaufwand (Umsatzsteu-
träge, UStVA Kz. 69
erschlüssel möglich, nur Einzelun-
S 1784 Umsatzsteuer aus innergemein-
ternehmen)10)22)
schaftlichem Erwerb von Neufahr-
F 1870 Grundstücksertrag
zeugen von Lieferanten ohne Um-
F 1871 Grundstücksertrag
satzsteuer-Identifikationsnummer
(nur Einzelunternehmen)22)
S 1785 Umsatzsteuer nach § 13b UStG
Seite 10
2025-01-01
SKR03 Seite 35
21)
Erläuterungen zu den Kontenfunktionen:
Diese Konten können mit BU-Schlüssel 94 (Konto mit Vorsteuerabzug)
Zusatzfunktionen (über einer Kontenklasse):
bzw. mit BU-Schlüssel 95 (Konto ohne Vorsteuerabzug) gebucht werden.
Der Tatbestand des § 13b UStG ist anschließend zu erfassen.
KU
Keine Errechnung der Umsatzsteuer möglich
22)
Ab dem Buchungsjahr 2019 dürfen die Konten nur noch für Einzelunter-
V
Zusatzfunktion „Vorsteuer“
nehmer verwendet werden.
M
Zusatzfunktion „Umsatzsteuer“
23)
Diese Konten fließen im EÜR-Formular in die Zeile Ergebnisanteile aus Beteili-
Hauptfunktionen (vor einem Konto)
gungen an Personengesellschaften.
24)
Diese Konten werden für die BWA-Formen der Branchenlösung bebucht.
AV
Automatische Errechnung der Vorsteuer
25)
frei
AM
Automatische Errechnung der Umsatzsteuer
26)
frei
S
Sammelkonten
27)
frei
F
Konten mit allgemeiner Funktion
28)
Das Konto wird nur in den Auswertungen für Sonderbilanzen abgefragt.
R
Diese Konten dürfen erst dann bebucht werden, wenn ihnen eine andere
29)
frei
Funktion zugeteilt wurde.
Allgemeiner Hinweis:
Hinweise zu den Konten sind durch Fußnoten gekennzeichnet:
Eine Übersicht aller Steuerschlüssel/Buchungsschlüssel erhalten Sie im Rech-
1)
Konto für das Buchungsjahr 2025 neu eingeführt.
nungswesen-Programm, in der Buchungszeile über die Tastenkombination
2)
Bilanz- und GuV-Posten: Auswertung für große Kapitalgesellschaften, GuV-
Umschalt + F3 im Feld BU/Gegenkonto oder unter Stammdaten | Steuer-
Gesamtkostenverfahren.
schlüssel. Hier sind verschiedene Auswahlkriterien bezüglich Umfang und
3)
Diese Konten können mit BU-Schlüssel 10 bebucht werden. Das EU-Land
Sachverhalte einstellbar.
und der ausländische Steuersatz werden über das EU-Fenster eingegeben.
Weitere Informationen dazu: Steuerschlüssel-Tabelle 2025 - SKR03 / SKR04
4)
Kontenbezogene Kennzeichnung der Programmverbindung in Rechnungs-
(Dok.-Nr. 0907054).
wesen-Programmen zu Umsatzsteuererklärung (U), Gewerbesteuer (G) und
Hinweis zum Berichtigungsschlüssel 4:
Körperschaftsteuer (K).
Da bei Erstellung des SKR-Formulars die Steuererklärungsformulare noch
Schlüssel 4: Aufhebung der Automatik
nicht vorlagen, können sich Abweichungen zwischen den in der Pro-
grammverbindung berücksichtigten Konten und den Programmverbin-
Bei mit AV oder AM-Funktion gekennzeichneten Konten kann die Aufhebung
dungskennzeichen ergeben.
der Automatik mit dem Schlüssel 4 durchgeführt werden.
Abschlusszweck:
Der Schlüssel wird verwendet, wenn Konten mit Automatik-Funktion gebucht
Diese Konten sollten ausschließlich für die Handelsbilanz gebucht
HB
werden sollen, aber die zugeordnete Funktion nicht greifen soll.
werden.
SB
Diese Konten sollten ausschließlich für die Steuerbilanz gebucht wer-
Erläuterungen zur Kennzeichnung von Konten für die Programmverbin-
den.
dung zwischen Rechnungswesen-Programmen und Steuerprogrammen:
EÜR
Diese Konten sollten ausschließlich für die Gewinnermittlung nach
§ 4 Abs. 3 EStG gebucht werden.
Die Erweiterung des Standardkontenrahmens um zusätzliche Konten und be-
5)
Dieses Konto kann mit BU-Schlüssel 44 bebucht werden. Das EU-Land und
sondere Kennzeichen verbessert weiter die Integration der DATEV-Programme
der ausländische Steuersatz werden über das EU-Fenster eingegeben.
und erleichtert die Arbeit für Anwender von Rechnungswesen-Programmen,
6)
Das Konto gilt als Hauptkonto für Sachverhalte, die in diesen Kontenberei-
die gleichzeitig DATEV-Steuerprogramme nutzen. Steuerliche Belange können
chen nicht als spezieller Sachverhalt auf Einzelkonten dargestellt sind.
bereits während des Kontierens stärker berücksichtigt werden.
7)
Diese Konten werden für Branchen-BWA-Formen mit statistischen Men-
In der Spalte Programmverbindung werden die Konten gekennzeichnet, die
geneinheiten bebucht und wurden mit der Umrechnungssperre, Funktion
über die Schnittstelle in Rechnungswesen-Programmen an das entsprechende
18000, belegt.
8)
Steuerprogramm Umsatzsteuererklärung (U), Gewerbesteuer (G) und Körper-
Kontenbeschriftung in 2025 geändert.
9)
schaftsteuer (K) weitergegeben und an entsprechender Stelle der Steuerbe-
An der Schnittstelle zu Gewerbesteuer werden ab VAZ 2009 die Erträge zu
rechnung zu Grunde gelegt werden.
40 % als steuerfrei und die Aufwendungen zu 40 % als nicht abziehbar be-
handelt. An der Schnittstelle zu Körperschaftsteuer werden die Erträge zu
Die Kennzeichnung „G“ und „K“ an Standardkonten umfasst für die Weitergabe
100 % als steuerfrei und die Aufwendungen zu 100 % als nicht abziehbar
an Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer auch die nachfolgenden Konten bis
behandelt.
zum nächsten standardmäßig belegten Konto. Die Kennzeichnung "U" an Stan-
Siehe §§ 3 Nr. 40 und 3c EStG bzw. § 8b KStG.
dardkonten steht für die Weitergabe an das Programm Umsatzsteuererklärung.
10)
Diese Konten haben nicht mehr die Zusatzfunktion KU. Bitte verwenden
Kontenbereiche werden nur weitergegeben, wenn sie im Standardkontenrah-
Sie diese Konten nur noch in Verbindung mit einem Gegenkonto mit Geld-
men ausgewiesen sind (z. B. AM 8400-09).
kontenfunktion.
11)
Das Konto wird nur noch für Auswertungen mit Vorjahresvergleich benö-
Nicht gekennzeichnet sind solche Konten, die lediglich eine rechnerische Hilfs-
tigt und wird im folgenden Jahr gelöscht.
funktion im steuerlichen Sinne ausüben wie Löhne und Gehälter sowie Umsätze
12)
für die Berechnung des zulässigen Spendenabzugs im Rahmen von Gewerbe-
Das Konto wird im folgenden Jahr gelöscht, der Kontenzweck bleibt erhal-
ten.
steuer und Körperschaftsteuer.
13)
frei
14)
Abgebildet wird mit den Kennzeichen die Programmverbindung, nicht der
frei
15)
steuerliche Ursprung. Die Gewerbesteuer-Berechnung für Körperschaften ist in
Das Konto wurde zur Aufteilung nach Steuersätzen am Jahresende einge-
das Produkt Körperschaftsteuer integriert. Daher ist an Konten mit gewerbe-
richtet und sollte unterjährig nicht bebucht werden. Beachten Sie das
steuerlichem Merkmal auch ein „K“ für diese Programmverbindung zu finden.
Dokument Buchungsregeln: Zusätzliche Buchungen zum korrekten Befüllen
der Anlage EÜR (Dok.-Nr. 0906057).
16)
Das Konto wird in Körperschaftsteuer nur bei Organgesellschaften berück-
sichtigt.
17)
Das Konto wird in Körperschaftsteuer ausschließlich in die Positionen
,Eigen-/Nennkapital zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres´
übernommen.
18)
Da das EÜR-Formular einen differenzierten Ausweis der Reisekosten und
Fahrzeugkosten fordert, darf dieses Konto von EÜR-Anwendern nicht ge-
nutzt werden.
19)
frei
20)
frei
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